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   LSG Bayern, 16.10.2013 - L 2 U 574/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45310
LSG Bayern, 16.10.2013 - L 2 U 574/10 (https://dejure.org/2013,45310)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.10.2013 - L 2 U 574/10 (https://dejure.org/2013,45310)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - L 2 U 574/10 (https://dejure.org/2013,45310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Zum Fehlen der medizinischen Voraussetzungen einer Berufskrankheit nach Nrn. 2018 und 2110 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung bei monosegmentalem Bandscheibenschaden.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 12/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2013 - L 2 U 574/10
    Danach sind unter bandscheibenbedingten Erkrankungen zu verstehen: Bandscheibendegeneration (Diskose), Instabilität im Bewegungssegment, Bandscheibenvorfall (Prolaps), degenerative Veränderungen der Wirbelkörperabschlussplatten (Osteochondrose), knöcherne Ausziehungen an den vorderen seitlichen Randleisten der Wirbelkörper (Spondylose), degenerative Veränderungen der Wirbelgelenke (Spondylarthrose) mit den durch derartige Befunde bedingten Beschwerden und Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule (vgl. hierzu auch BSG vom 31.03.2005 - B 2 U 12/04 R).

    Das BSG hat mit Urteil vom 31.05.2005 (B 2 U 12/04 R, veröffentlicht in Juris) dargelegt, dass eine bloß röntgenologisch feststellbare Veränderung der LWS ohne Funktionsbeeinträchtigung zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der bandscheibenbedingten Erkrankung nicht ausreicht angesichts der Materialien und der sinnorientierten Auslegung der Regelung unter Beachtung des Gesamtzusammenhangs.

  • LSG Bayern, 24.11.2010 - L 2 U 423/05

    Die Anerkennung einer BK 2108 setzt eine bandscheibenbedingte Erkrankung der

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2013 - L 2 U 574/10
    Er hat auf ein Urteil des LSG vom 24.11.2010 (L 2 U 423/05) hingewiesen.

    Mit dem Sachverhalt im zitierten Urteil des Senats vom 24.11.2010 (Az.: L 2 U 423/05) ist der Fall des Klägers nicht vergleichbar.

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2013 - L 2 U 574/10
    Auf das Urteil des BSG vom 30.10.2007 (Az.: B 2 U 4/06 R) hat er hingewiesen.

    Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt eine BK nach Nr. 2108 bzw. 2100 der Anlage 1 zur BKV nicht vor (vgl. Urteil des BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R - Juris sowie Urteile vom 18.11.2008 - B 2 U 14/07 R - und - B 2 U 14/08 R - jeweils zitiert nach Juris).

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2013 - L 2 U 574/10
    Nach der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung maßgeblichen Theorie der wesentlichen Bedingung sind dabei nur solche Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BSG v. 30. Januar 2007, Az. B 2 U 23/05 R; vom 2. April 2009, Az.: B 2 U 9/08 R).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2013 - L 2 U 574/10
    Nach der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung maßgeblichen Theorie der wesentlichen Bedingung sind dabei nur solche Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BSG v. 30. Januar 2007, Az. B 2 U 23/05 R; vom 2. April 2009, Az.: B 2 U 9/08 R).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2013 - L 2 U 574/10
    Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt eine BK nach Nr. 2108 bzw. 2100 der Anlage 1 zur BKV nicht vor (vgl. Urteil des BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R - Juris sowie Urteile vom 18.11.2008 - B 2 U 14/07 R - und - B 2 U 14/08 R - jeweils zitiert nach Juris).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2013 - L 2 U 574/10
    Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt eine BK nach Nr. 2108 bzw. 2100 der Anlage 1 zur BKV nicht vor (vgl. Urteil des BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R - Juris sowie Urteile vom 18.11.2008 - B 2 U 14/07 R - und - B 2 U 14/08 R - jeweils zitiert nach Juris).
  • BSG, 04.12.2001 - B 2 U 37/00 R

    Unfallversicherung - Berufskrankheit - versicherter Arbeitsplatz - Asbest -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.10.2013 - L 2 U 574/10
    Das BSG hat im Urteil vom 04.12.2001 (B 2 U 37/00 R, veröffentlicht in Juris, ab RdNr. 34 ff.) bereits dargelegt, dass der Verordnungsgeber in der BKV nur Regelungen über Krankheiten treffen darf, die durch Einwirkungen verursacht sind, die im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit stehen und z.B. bei zeitlichen Mindestanforderungen zur Einwirkung nur solche Zeiten herangezogen werden dürfen, während der ein Erkrankter versichert war.
  • SG Augsburg, 15.06.2020 - S 11 U 74/20

    Prozesskostenhilfe, Leistungen, Nichtzulassung, Verwaltungsakt, Bescheid,

    Die hiergegen unter dem Az. L 2 U 574/10 eingelegte Berufung wies das Bayerische Landessozialgericht mit Urteil vom 16.10.2013 zurück.

    Des Weiteren legte der Kläger eine Bescheinigung der Dr. H. bei, die mit dem Az. L 2 U 574/10 versehen war.

    Der Vortrag zu den behaupteten Versicherungszeiten in der britischen Armee sowie der Sturz im Jahre 1993 bzw. die Bescheinigung der Dr. H. waren bereits Gegenstand des Gerichtsverfahrens (S 5 U 281/09) bzw. des Berufungsverfahrens (Az. L 2 U 574/10), insofern liegen -unabhängig von der Frage der Entscheidungsrelevanzbereits keine "neuen" Tatsachen vor.

    Zu dieser Thematik hat sich bereits das Bayerische Landessozialgericht in seinem Urteil vom 16.10.2013, Az. L 2 U 574/10 auf S. 13 umfassend auseinandergesetzt.

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